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Mitgliedsbeiträge

Erwachsene 45€
Kinder
bis zum 18. Lebensjahr
20€
Familien
2 Erwachsene mit Kind(ern)
80€
Alleinerziehende
mit Kind(ern)
60€
passive/fördernde Mitglieder und Rentner
ohne Anspruch auf Erstattung von Startgeldern
20€

Sollte ein Vereinsbeitritt während des Jahres erfolgen, gilt folgende Regelung:

  • Vereinsbeitritt während des 1. Halbjahres = voller Beitrag.
  • Vereinsbeitritt während des 2. Halbjahres = halber Beitrag.

Von den Mitgliedsbeiträgen werden anfallende Kosten und Gebühren bestritten.

Startgelder:

Die Startgebühren für offizielle Meisterschaften (oberbayerische bis auf nationaler Ebene) werden in vollem Umfang gegen Nachweis erstattet bzw. erfolgt die Meldung direkt über den Verein / Sportwart (WhatsApp Läufergruppe). Bei Meisterschaften besteht darüber hinaus, in Absprache, für Fahrgemeinschaften, die Möglichkeit eines Fahrtkostenzuschusses. Für internationale Meisterschaften können auf Antrag Zuschüsse gegen Nachweis gewährt werden, hierüber entscheidet der Vorstand im Einzelfall.

Bei allen anderen Wettbewerben (Lauf- wie Triathlon-Veranstaltungen), werden die Startgelder gegen Vorlage entsprechender Nachweise für 5 Starts im Kalenderjahr, bis zur Höhe von 30,00 € /Start erstattet.

Startpässe (DLV und DTV):

Für Läufer (Neu 8,- ; laufend 5,-) und Triathleten (45,-) wird die jährliche Startpassgebühr vom Verein übernommen.

Ablauf:

Die Anträge für Zuschüsse sind mit entsprechenden Nachweisen (Quittungen / Überweisungsnachweisen) und Angabe der Kontoverbindung bis spätestens 15.12. des laufenden Jahres beim SG-Kassier (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) gesammelt einzureichen. Später gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Voraussetzung ist stets, dass der Antragsteller an der Veranstaltung teilgenommen hat. Die Erstattung ist auf einen Jahreshöchstbetrag von 150,- (5 x 30,-) begrenzt.

Diese Regelung kann, abhängig von der wirtschaftlichen Situation des Vereins, jederzeit durch einen Vorstandsbeschluss angepasst werden und tritt zum 01.01.2023 in Kraft.


Beitrittserklärung zum Download (pdf)